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Kranführerausbildung

Der Gesetzgeber schreibt nach DGUV Vorschrift 52 die Ausbildung von Kranführern vor. Die von uns durchgeführten Schulungen sind speziell auf das Führen flurgesteuerter Kräne (Brücken-, Portal- und Schwenkarmkräne) zugeschnitten.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre (unter 18 Jahren im Rahmen der Berufsausbildung unter fachlicher Aufsicht)
  • Je nach Fahrzeug die entsprechend erforderlichen Nachweise

Schulungsinhalte

THEORIE PRAXIS
Unfallverhütung und -statistiken Einweisung am Kran
Rechtsgrundlagen Übungen mit unterschiedlichen Lasten
Einsatz geeigneter Lastaufnahme- und Anschlagmittel Lastaufnahme und Sicherung
Anschlagen von Lasten
Lagern von Lasten

Schulungstermine ansehen

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